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Hausordnung

Ohne eine gewisse Ordnung ist das Zusammenleben mehrerer Menschen unter einem Dach nicht möglich.  Alle werden sich nur dann wohlfühlen, wenn alle Hausbewohner aufeinander Rücksicht nehmen. Die Hausordnung regelt das Zusammenleben aller Mitbewohner des Hauses.  Sie enthält Rechte und Pflichten.  Sie gilt für alle Bewohner.

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1. Sicherheit
 

1.1    Unter Sicherheitsaspekten sind die Haustüre, der Kellereingang, die Türe zu den Stellplätzen, die Verbindungstüren zu den Kellern und das Garagentor stets geschlossen zu halten.


1.2    Alle zum Gemeinschaftseigentum gehörenden Verkehrsflächen im Treppenhaus, den Kellern und Außenanlagen sind stets als Fluchtweg freizuhalten.  Davon ausgenommen sind Kinderwagen, Gehhilfen und Rollstühle – diese können unter der Treppe abgestellt werden.


1.3    Im Treppenhaus dürfen keine Pflanzen überwintert und auch sonst keine Gegenstände abgestellt oder gelagert werden.


1.4    Fahrräder dürfen nur auf der vorgesehenen Fläche in der Tiefgarage abgestellt werden.  Es dürfen maximal 2 Fahrräder abgestellt werden. Mofas, Motorroller, Motorräder oder Fahrradanhänger dürfen nicht abgestellt werden.


1.5    Das Lagern von feuergefährlichen und leichtentzündlichen, sowie Geruch verbreitenden Stoffen im Keller und der Tiefgarage ist untersagt. Bei Undichtigkeit an Versorgungsleitungen ist sofort der Vermieter zu benachrichtigen.


1.6    Keller- und Treppenhausfenster sind in der kalten Jahreszeit geschlossen zu halten.  Fenster sind bei Regen und Unwetter zu verschließen.


1.7    Das Rauchen in Gemeinschaftsräumen und im Treppenhaus ist nicht erlaubt.

 


2. Grillen
 

2.1    Das Grillen auf offenem Feuer ist auf den Terrassen und Balkonen komplett untersagt.  Dies betrifft auch Feuerschalen usw.  Es muss mindestens ein Abstand von 25 m zum Gebäude eingehalten werden.

 


3. Fahrzeuge
 

3.1    Autos und Motorräder dürfen auf dem Grundstück weder gewaschen, noch dürfen Ölwechsel und Reparaturen durchgeführt werden.  

 


4. Lüften
 

4.1    Die Wohnung ist auch in der kalten Jahreszeit ausreichend zu lüften. Dies erfolgt durch möglichst kurzfristiges, aber ausreichendes Öffnen der Fenster.  Zum Treppenhaus hin darf die Wohnung nicht entlüftet werden.

 


5. Lärm
 

5.1    Jeder Hausbewohner ist dafür verantwortlich, dass vermeidbarer Lärm in der Wohnung, im Haus, im Hof und auf dem Grundstück unterbleibt.  Besondere Rücksichtnahme ist in der Zeit von 19.00 bis 08.00 Uhr sowie zwischen 12.00 und 13.00 Uhr geboten.  Radios, Fernseher, CD-Player und so weiter sind auf Zimmerlautstärke einzustellen.


5.2    Das Spielen von Musikinstrumenten ist zu keiner Tageszeit gestattet.


5.3    Generell sind Sonn- und Feiertage als Ruhetage ausgewiesen.

 


6. Haustiere
 

6.1    In der Ferienwohnung sind keine Haustiere gestattet.  

 


7. Kinder
 

7.1    Den Spielbedürfnissen von Kindern ist in angemessener Spielweise Rechnung zu tragen.  Dazu gehören die Sauberhaltung und das Wegräumen des benutzten Spielzeuges nach Beendigung des Spielens zu den Aufgaben der jeweiligen Eltern der dort spielenden Kinder.  Aus Sicherheitsgründen dürfen sich Kinder ohne Begleitung eines Erwachsenen nicht im Keller und ähnlichen Gemeinschaftsanlagen aufhalten.  

 


8. Reinigung
 

8.1    Haus und Grundstück sind in einem sauberen und reinen Zustand zu erhalten.  


8.2    Der im Haushalt anfallende Müll darf nur in die dafür vorgesehenen Müll- und Recyclingtonnen entsorgt werden.  Auf eine konsequente Trennung des Mülls nach Vorgaben der AWISTA ist zu achten (siehe http://www.awista.info).  Kartonagen, Sondermüll und Sperrgut gehören nicht in diese Behälter und müssen nach den Richtlinien der AWISTA entsorgt werden.


8.3    Haus- und Küchenabfälle dürfen nicht in das Abwassersystem eingebracht werden.


8.4    Schäden am Gemeinschaftseigentum sind unverzüglich dem Vermieter zu melden.

 


9. Allgemeines
 

9.1    Das Füttern von Vögeln auf den Balkonen und Terrassen ist nicht gestattet.


9.2    Bitte lagern Sie keinen Abfall auf den Balkonen.
 


Stand: November 2021

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