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Corona und die Auswirkungen auf Ihren Urlaub

Die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie werden aktuell von der 15. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung geregelt. Wir haben eine kurze Zusammenfassung für Sie hier erstellt, die Ihren Aufenthalt in unserer Ferienwohnung betreffen könnte.

  

 

  • Bäder, Thermen, Saunen, Indoorspielplätzen, u.a.

  • Freizeitparks

  • Seilbahnen

  • Theatern, Opern, Konzerthäusern, Bühnen, Kinos, u.a.

  • Zoologische und botanische Gärten

  • Ausflugsschiffen im Linienverkehr

  • Beherbergungsbetrieben (inkl. unsere Ferienwohnung)

  • Führungen

  • Personennah- und Fernverkehr

  • Sportveranstaltungen

  • Staatlichen Schlösser, Gärten, Gedenkstätten und Seen

  • Touristischen Bahn- und Reisebusverkehr

  • Gastronomie (am Tisch)

  • Gastronomie (sonst)

  • Geschäfte

Regelung

2G

3G

3G

3G

(keine)

Maskenpflicht

(>16 Jahren)

FFP2

FFP2

(keine)

FFP2

FFP2

Maskenpflicht

(6-16 Jahren)

Medizinisch

Medizinisch

(keine)

Medizinisch

Medizinisch

Maskenpflicht

(0-6 Jahren)

(keine)

(keine)

(keine)

(keine)

(keine)

Hinweise:

  • 3G = geimpft, genesen oder mit Schnelltest negativ getestet

  • 2G = geimpft oder genesen

 

Bitte beachten Sie, dass diese Zusammenfassung nur als Orientierung dient. Wir übernehmen keine Gewähr oder Haftung für die Vollständigkeit und Aktualität dieser Informationen.  Bitte besuchen Sie die Webseiten, der Bayerischen Staatsregierung und deren zuständigen Ministerien für ausführliche und aktuelle Informationen:

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